stellt (berechtigterweise) Schadenersatzansprüche gegen ihren toten Peiniger Priklopil - sie will dessen Haus. Ich glaube, das verstehe nicht nur ich nicht.
Ich habe mich auch gewundert.
Aber sie hat mehr als die Hälfte ihrer Kindheit und Jugend in dem Haus verbracht - und das in einem "sklavischen" Verhältnis. Mehr Bindung an ein Haus geht wohl nicht. Aber ich glaube das ist nicht das Entscheidende.
Frau Kampusch hat mal gesagt, sie wolle nicht, dass fremde Leute in ihr Zimmer (? sie hat nicht von Verlies gesprochen) reingehen oder fotos veröffentlichen. Sie hat gute Anwälte. Am besten verhindert man es indem man Eigentümer ist. Schutz vor Privatsphäre ist meines Erachtens der Hauptgrund für diese Forderung. Im Moment ist das Haus ja noch polizeiliches Sperrgebiet.
Aber sie hat mehr als die Hälfte ihrer Kindheit und Jugend in dem Haus verbracht - und das in einem "sklavischen" Verhältnis. Mehr Bindung an ein Haus geht wohl nicht. Aber ich glaube das ist nicht das Entscheidende.
Frau Kampusch hat mal gesagt, sie wolle nicht, dass fremde Leute in ihr Zimmer (? sie hat nicht von Verlies gesprochen) reingehen oder fotos veröffentlichen. Sie hat gute Anwälte. Am besten verhindert man es indem man Eigentümer ist. Schutz vor Privatsphäre ist meines Erachtens der Hauptgrund für diese Forderung. Im Moment ist das Haus ja noch polizeiliches Sperrgebiet.